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Die Beteiligten und ihre Aufgaben

Bezirkskirchenrat

  • Zusammenstellung der Projektteams
  • Einteilung der Kirchengemeinden in Arbeitsgruppen
  • Vorlage des Umsetzungsplans bei der Bezirkssynode
  • Unterstützung des Projektteams
  • Projektsicherung: Kommen am Projekt Beteiligte ihren Aufgaben trotz Mahnung nicht nach, kann der Bezirkskirchenrat die Erledigung anordnen und auch eigene Maßnahmen beschließen und durchführen lassen.

Projektteam

  • Organisation des Prozesses auf Kirchenbezirksebene
    • Mit Unterstützung des Verwaltungsamts Gebäudelisten für die Arbeitsgruppen erstellen mit Ausweisung der finanziellen Bedarfe und Treibhausgasemissionen der Gebäude
    • Handlungsanweisungen für Arbeitsgruppen erstellen: Besetzung der Arbeitsgruppen, Kriterien, notwendige Inhalte der Vorschläge, Rückmeldungsintervalle…
    • Unterstützungsbedarf klären, z.B. fachliche Unterstützung, Moderation…
    • Einladungen, Protokolle…
  • Vorschlag zur Einteilung der Kirchengemeinden in regionale Arbeitsgruppen an den Bezirkskirchenrat
  • Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenbezirk
  • Vorschlag für einen Umsetzungsplan an den Bezirkskirchenrat
  • Unterstützung der regionalen Arbeitsgruppen

Regionale Arbeitsgruppen (Delegierte aus den Kirchengemeinden)

  • Ergebnisse der Kirchengemeinden sichten und prüfen
  • Ideen zur effektiveren Nutzung entwickeln
  • Vorschläge zur Reduzierung von Kosten und CO2-Ausstoß als Grundlage für den Umsetzungsplan

Presbyterien

  • Konzeptionelle Überlegungen für die künftige Arbeit der Kirchengemeinde
  • Sichtung und Bewertung der vorhandenen Gebäude
  • Ideen zur effektiveren Nutzung der Gebäude, zur Reduzierung der Kosten und des CO2-Ausstoßes in die Arbeitsgruppe einspielen
  • Ergebnisse für die weiterarbeitende Arbeitsgruppe aufbereiten

Bezirkssynode
Die Bezirkssynode fasst die endgültige Entscheidung über den Umsetzungsplan.

Landessynode
Die Landessynode hat das „Gesetz zur effizienteren Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz“ beschlossen und damit den Auftrag erteilt, das Projekt in den Kirchenbezirken durchzuführen.

Kirchenregierung
Die Kirchenregierung kommt ins Spiel, wenn ein Kirchenbezirk das Projekt in anderer Weise, als es das Gesetz vorsieht, durchführen will. Auch wenn ein Kirchenbezirk seinen Aufgaben in diesem Projekt nicht nachkommt, tritt die Kirchenregierung auf den Plan und kann anstelle des Bezirkskirchenrates handeln.

Du kennst Deine Aufgabe? Hier findest Du das passende Handwerkszeug.

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